„…ein interessantes Programm – aber nicht für jedes Unternehmen geeignet“
Die NBank hat ein neues Zuschussprogramm aufgelegt: Der neue Digitalbonus Niedersachsen-innovativ schließt an das ausgelaufene Programm Digitalbonus Niedersachsen an. Der ausgelaufene Digitalbonus Nds. hatte erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Das neue Programm soll die digitale Transformation der Betriebe weiter voranbringen, damit neue Wertschöpfungspotentiale erschlossen werden können und die Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Das Programm ist so aufgesetzt, dass im antragstellenden Unternehmen bereits ein gewisser Digitalisierungsgrad vorhanden sein muss, der mit Hilfe weiterer Investitionen vorangetrieben wird. Tendenziell eignet es sich für mittlere bis größere Digitalisierungsprojekte, die eine Innovation darstellen. Für die Beantragung ist ein umfangreicher, differenzierter Kriterienkatalog für ein Bewertungssystem (Punktesystem) zu beantworten. Dieser Aufwand kann sich aber lohnen, da bei Bewilligung ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50.000,00€ für die ggfls. ohnehin für Ihr Unternehmen geplanten und notwendigen Investitionen generiert werden kann.
Nachstehend ein kurzer Überblick über das Programm:
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss auf die förderfähigen Investitionen in einer Betriebsstätte in Niedersachsen von bis zu 35 % für kleine Unternehmen und bis zu 20 % für mittlere Unternehmen.
- Förderhöhe mindestens 3 T€, max. 50 T€.
- Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 1 Jahr begrenzt. Der Projektbeginn darf erst nach Bewilligung erfolgen.
- Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des handwerklichen Gewerbes sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen in Life Sciences oder eHealth tätigen sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens.
Zu den förderfähigen Investitionen zählen:
1. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
2. Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, nur in Kombination mit Punkt 1.
Die Antragstellung bzw. der Kriterienkatalog sind durchaus komplex. Das Vorhaben muss dabei insbesondere bezgl. des Innovationscharakters hinreichend beschrieben werden.
Die NBank konnte das Volumen des Zuschusstopfes bislang noch nicht konkret beziffern. Es wurde aber die Empfehlung ausgesprochen, Anträge ggfls. zeitnah zu stellen. Diese Aussage ist unseres Erachtens nicht weiter erklärungsbedürftig.
Falls Sie entsprechende Vorhaben planen, sollten Sie sich bei der Beantragung bzw. Beantwortung des Kriterienkataloges zeitnah durch uns begleiten lassen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Vorhaben!