Banken verlangen von ihren Firmenkunden heute eine Vielzahl von Informationen wie z. B. Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planzahlen, etc., um sich ein Bild über die Bonität der Kunden zu verschaffen und zu prüfen, ob die Unternehmen in der Lage sind, die gewährten Kredite auch zurückzuzahlen. Sind diese Prüfungen positiv ausgefallen, kommt für die Banken der nächste Schritt, die Vereinbarung einer adäquaten Absicherung der angefragten Kredite durch Kredit-Sicherheiten.

Beim Thema Kredit-Sicherheiten gehen dann in der Regel die Sichtweisen der Kunden und der Banken oftmals auseinander. Während Banken den Sicherungsobjekten durch teilweise hohe Risikoabschläge einen deutlich niedrigeren Wert beimessen (müssen), sehen die Kunden die Sicherheiten als viel werthaltiger an. Zum Beispiel bei gewerblichen Immobilien oder der Sicherungsübereignung von Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeugen etc. liegen die von den Banken ermittelten Sicherungswerte teilweise nur bei 50 % der Verkehrswerte. Hierdurch klafft dann oftmals eine Sicherungslücke, die je nach Bonität des Kunden durch zusätzliche Sicherheiten geschlossen werden muss. Über Sinn oder Unsinn der Bewertungsmaßstäbe zu diskutieren, ist aus meiner Sicht müßig. Die Bewertungsansätze werden den Banken in der Regel von den Aufsichtsbehörden vorgegeben und sind damit bindend. Es bestehen bei den Banken nur geringe eigene Handlungsspielräume bei den Bewertungen.

Auf der Suche nach Lösungen für Sicherheiten-Defizite müssen Kunden andere Wege gehen, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. Und solche Lösungen gibt es. Bei fehlenden Sicherheiten können für Investitionen oder Betriebsmittelfinanzierungen beispielsweise haftungsfreie Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Bürgschaften der niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) beantragt werden. Für größere Projekte kommen darüber hinaus auch Landesbürgschaften in Betracht. Die Antragstellung für Standardfälle ist unbürokratischer als so mancher Kunde (und auch manche Bank) denkt und die Erfolgschancen sind bei grundsätzlich ausreichender Bonität des Kunden und einem wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben sehr gut. Unsere Kanzlei hat mit diesen Instrumentarien gute Erfahrungen gemacht und bislang alle Projekte realisieren können. Des Weiteren könnte eine Umstrukturierung des Kreditengagements eines Kunden Sinn ergeben. Bürgschaftsrahmen, die bei den Banken bestehen, könnten beispielsweise durch Versicherer abgebildet werden. Die so frei werdenden Kreditressourcen können dann fehlende Sicherheiten kompensieren.

Zur Reduzierung des Kreditengagements kann auch über die Finanzierung der Forderungen über eine Factoring-Lösung nachgedacht werden. Wenn die Bank zwar eine Forderungsabtretung (Globalzession) besitzt, diese aber nicht als werthaltige Sicherheit berücksichtigt, kann durch eine Factoring-Lösung in Verbindung mit einer (Teil-)Reduzierung des Betriebsmittelrahmens eine ganz neue Betrachtungsweise für das Gesamt-Kreditengagement entstehen.

Auch eine Neubewertung von Sicherheiten, beispielsweise durch Gutachten, kann veraltete Wertansätze aktualisieren und die Sicherheitenbasis erhöhen. Grundlage der Überlegungen, die Firmen sich im Hinblick auf ihre Kredit-Sicherheiten machen sollten, ist aber zunächst einmal eine Bestandsaufnahme, welche Sicherheiten den Finanzierungspartnern bereitgestellt wurden und wie die Banken diese Sicherheiten bewerten. Erst nach einer sorgfältigen Ist-Aufnahme kann dann eine Sicherheitenstrategie erarbeitet werden, die bestenfalls in einem permanenten Sicherheiten-Management mündet. Ohne Kreditsicherheiten wird es in den seltensten Fällen in der Zusammenarbeit mit Banken gehen und derjenige, der sich mit dieser Thematik professionell auseinandersetzt, wird durch einen gezielten Einsatz von Sicherheiten auch die Sicherheit für eine stabile Bankfinanzierung seines Unternehmens erlangen.