Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse von mittelständischen Unternehmen werden vordergründig zunächst die Bilanzzahlen für die Bewertung herangezogen. Neben Ertrags- und Liquiditätskennziffern spielt in der Bonitätsbeurteilung das ausgewiesene wirtschaftliche Eigenkapital eine maßgebliche Rolle. Das Eigenkapital bildet bekanntlich den Risikopuffer, um auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten eine etwaige Verlustsituation verkraften zu können ohne gleich in eine bilanzielle Überschuldung zu geraten.

Das in den Bilanzen ausgewiesene wirtschaftliche Eigenkapital spielt somit bei der Bonitätsbeurteilung durch eine hohe Gewichtung eine sehr entscheidende Rolle, es spiegelt aber in der Regel nicht die tatsächliche Vermögenssituation des Unternehmens und des Unternehmers wider. Zunächst ist jedoch noch die Definition des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals näher zu betrachten. Das wirtschaftliche Eigenkapital kann vom nominellen Eigenkapital abweichen. Bestehen seitens des Unternehmens beispielsweise Forderungen gegen den Gesellschafter, werden diese analysetechnisch vom nominellen Eigenkapital abgezogen. Gewährt der Unternehmer seinem Unternehmen auf der anderen Seite ein Darlehen, so kann dieses Darlehen das Eigenkapital unter gewissen Voraussetzungen sogar erhöhen.

Neben den Korrekturpositionen, die das wirtschaftliche Eigenkapital definieren, spielen auch die Bewertungsmaßstäbe die der  Unternehmer ansetzt oder Differenzen zwischen den Verkehrswerten und den Buchwerten der bilanziellen Vermögenswerte (z. B. bei Immobilienwerten) eine Rolle und können eine Verzerrung der tatsächlichen Situation ergeben. Ob ein Unternehmer sich jedoch eine gute und kontinuierliche Vermögenssubstanz schafft hängt nicht nur vom Bilanzbild und den darin enthaltenen, teilweise verzerrten Vermögenspositionen ab. Die Gesamtsituation kann nur beurteilt werden, wenn ergänzend zu den Bilanzen eine qualifizierte Vermögensaufstellung für den Gesellschafter erstellt wird.

In dieser Vermögensaufstellung – einer Art privaten Bilanz – werden die außerbilanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgeführt. Hierzu können Immobilienvermögen, Lebensversicherungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen, Firmenwerte, Geldanlagen, private Pkw, Photovoltaikanlagen oder sonstige Vermögenswerte gehören. Von diesen Vermögenswerten müssen die außerbilanziellen Verbindlichkeiten, die oftmals zur teilweisen Finanzierung der Vermögenswerte aufgenommen wurden, in Abzug gebracht werden um das echte private Reinvermögen zu ermitteln. Erst wenn sowohl die bilanzielle Vermögensentwicklung als auch die private Vermögensentwicklung sauber erfasst sind lässt sich sagen, ob ein Unternehmer seine wirtschaftliche Vermögenssubstanz vermehrt hat oder nicht.

Die Einreichung einer privaten Vermögensaufstellung bei Kreditinstituten kann in vielen Fällen eine Verbesserung der Bonitätseinstufung bewirken. Ohne die Vermögensaufstellung `verkauft´ sich der Unternehmer gegenüber seiner Bank zu schlecht. Wir empfehlen unseren Mandanten aber nicht nur aus diesem Grund die Vermögensaufstellung zu erstellen. Es ist auch für den Unternehmer und seine Familie selbst wichtig zu wissen, ob sich das unternehmerische Risiko und der hohe Einsatz unter Berücksichtigung der Entwicklung aller Vermögenspositionen gelohnt haben.

Fazit: Ob sich ein Unternehmer als reich oder arm bezeichnen kann, hängt sicherlich nicht nur von der monetären sondern auch von der sozialen Situation ab. Zufriedenheit und Selbstverwirklichung sind beispielsweise auch Komponenten, die in die ureigenste Bewertung jedes Unternehmers mit einfließen.

Die dokumentierte Erkenntnis, dass sich die Vermögenssubstanz von Jahr zu Jahr sukzessive mehrt, erhöht jedoch die Bonitätseinschätzung externer Betrachter und lässt viele unserer Mandanten besser schlafen und motivierter wieder ans Werk gehen.